Das ElektroG aus Sicht der Bürger

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden! Ob Smartphone, PC, Fön, Kaffeemaschine oder Kühlschrank, in allen uns täglich umgebenden Elektrogeräten sind Rohstoffe verarbeitet, die immer seltener werden. Nachhaltiges und fachgerechtes Recycling zur Wertstoffgewinnung ist aber nur möglich, wenn die Altgeräte an ausgewiesenen Sammelstellen abgegeben werden.

Bevor ein Altgerät zur Entsorgung abgegeben wird, sollte die Möglichkeit zum ReUse geprüft werden. Eine Weiternutzung an anderer Stelle ist oft nachhaltiger als die Verschrottung. Eine Vielzahl zertifizierter Unternehmen kaufen die gebrauchten Geräte an. Oder aber das ausgemusterte, aber noch funktionsfähige Gerät, wird z. B. über dafür zur Verfügung stehende Online-Portale, an einen anderen Nutzer verkauft.

Wo immer Sie dieses Sammelstellenlogo sehen, d. h. im Handel, an Ihrem Wertstoff-/Recyclinghof oder bei den Rücknahmestellen der Hersteller, können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Elektrogeräte bzw. Elektrogeräte und Batterien zurückgeben können und diese sicher verwertet werden.

Hinweise zum Umgang mit Batterien

Batterien und Akkus fallen nicht unter das ElektroG, sind jedoch Bestandteil vieler Elektrogeräte. Entnehmen Sie diese möglichst schon vor Abgabe des Altgerätes und geben diese im Handel oder an einer Sammelstelle für Altgeräte an der Kommune ab. Sofern die Batterie bzw. der Akku nicht leicht entnehmbar ist, versuchen Sie diese nicht selber zu entfernen. An den Altgerätesammelstellen gibt es spezielle Behälter zur Erfassung dieser Geräte wie z. B. Smartphones, Tablets oder elektrische Zahnbürsten. Batterien gehören auf keinen Fall in den Hausmüll. Eine weitere Möglichkeit bietet das Portal der stiftung ear oder die Sammelstellensuche für LED- und Energiesparlampen von Lightcycle.

Welche Kosten haben die Bürger zu tragen?

Die Abgabe von Altgeräten zur privaten Nutzung ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos. Die Kosten für die Entsorgung ist bereits im Produktpreis inkludiert und wird bei Kauf eines Gerätes durch den Konsumenten mitbezahlt. Die Einrichtung und das Betreiben der kommunalen Sammelstellen werden durch die Abfallgebühren getragen. Sofern ein Abholservice durch den Bürger gewünscht wird, kann die Kommune diese Kosten berechnen. Gleiches gilt auch im Falle einer Abgabe von nicht fachgerecht verpackten Nachtspeicheröfen die Asbest enthalten können. Ein Recht auf die Abholung im Haushalt durch die Kommune besteht nicht. Gleiches gilt für die fachgerechte Datenlöschung. Hierfür ist der Letztbesitzer verantwortlich.

Die Ziele des ElektroG

Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Darüber hinaus soll es helfen die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass Altgeräte einer fachgerechten Entsorgung zugeführt und möglichst effizient verwertet werden.

Zudem schafft das novellierte ElektroG wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Altgeräten nachhaltig verhindert werden können.

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland etwa 782.200 Tonnen EAG gesammelt, davon waren der überwiegende Teil – etwa 711.000 Tonnen – Altgeräte aus privaten Haushalten. Die Sammelmenge entspricht ca. 8,62 Kilogramm pro Einwohner und Jahr, was einer Sammelquote von 44,95 % entspricht.

Was sind die Sammelziele?

Im ElektroG ist eine stufenweise Anhebung der Sammelziele festgesetzt. Seit dem 01.01.2016 gilt die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote von 45%. Das bedeutet, dass 45% des Gewichtes der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte bei den Sammel- und Rücknahmestellen als Elektroschrott wieder erfasst werden muss und damit nicht im Hausmüll landen darf.

Ab 2019 sollen 65 % des durchschnittlichen Gewichts, der in den letzten drei Jahren
in Verkehr gebrachten Geräte, zurückgenommen werden. Es zeichnet sich jedoch eine Unterschreitung der nach der WEEE-II-Richtlinie (2012/19/EU) geltenden Erfassungsquote ab 2019 von 65 % ab.

Durch das zertifizierte Recycling können wichtige Sekundärrohstoffe gewonnen und die
natürlichen Ressourcen geschont werden.

Welche Pflichten habe ich als Bürger zu erfüllen?

Bürger sind verpflichtet, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen. Altbatterien und -akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor Abgabe an der Sammelstelle von diesem zu trennen. Die Abgabe an den Sammelstellen ist kostenfrei.

Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es landen auch noch zusätzlich Schadstoffe im Hausmüll.

Welche Strafen gibt es bei Nichterfüllung der Pflichten?

Elektro- und Elektronikaltgeräte illegal zu entsorgen ist verboten. Hierzu gibt es einen Bußgeldkatalog, der je nach Bundesland andere Kosten für die Strafen aufweist. Die Strafen sind hierbei sehr unterschiedlich und liegen zwischen 10,- € und 10.000,- €. Dem Bußgeldkatalog können alle Strafen der einzelnen Bundesländer entnommen werden.

Was passiert mit sensiblen Daten auf dem alten Handy oder PC?

Das Löschen der Daten auf den Elektro- und Elektronikaltgeräten erfolgt nicht an den Sammelstellen.Dafür ist jeder Bürger selbst verantwortlich. Fotos von den Kindern, sensible Kalendereinträge oder medizinische Dokumente behält man besser für sich. Befinden sich die Daten auf den Speichermedien ausrangierter Geräte wie Digitalkamera, Computer, MP3-Player oder Handy, dann sollte man zur Sicherheit eine spezielle Löschung durchführen. Eine herkömmliche Löschung oder Formatierung ist in der Regel leicht rückgängig zu machen und reicht nur dann aus, wenn keine personenbezogenen Daten gespeichert sind. Welche Daten gespeichert sind und ob eine sichere Löschung notwendig ist, sollte vor Abgabe der Altgeräte entschieden werden.

Mit sogenannten „physikalischen Löschprogrammen“ können Daten so gelöscht werden, dass sie nicht mehr wiederherstellbar sind. Diese Programme überschreiben gelöschte Daten mehrmals, so dass die alten Daten nicht wieder hergestellt werden können. Diese Methode wird auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. Im Internet sind diverse Anbieter zu finden. Auskunft erteilt auch die nächste Verbraucherschutzzentrale.

Wie erkenne ich, welches Gerät ich abgeben kann?

Bürger erkennen anhand der Gerätekennzeichnung mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“, welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden und nicht im privaten Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Fachlich unterstützt durch: